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Unterlassung einer Befristung des Mietvertrages als Sorgfaltsverletzung bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 36
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1157 Wörter, Seiten 116-117

30,00 €

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Dem Vermieter kann nicht die Tatsache der Vermietung an sich als Verletzung der zumutbaren Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten vorgeworfen werden, sondern nur, dass er es unterließ, eine zulässige Befristung zu vereinbaren, obwohl zum Zeitpunkt des Abschlusses des unbefristeten Mietvertrages 2013 der Wohnbedarf seiner 1994 und 1996 geborenen Töchter bereits vorhersehbar war.

  • OGH, 04.11.2021, 5 Ob 174/21f
  • § 30 Abs 2 Z 8 MRG
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2023/47
  • § 30 Abs 2 Z 3 MRG
  • LGZ Wien, 39 R 115/21g, Zurückweisung der außerordentlichen Revision

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