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Zum Schutz des Wohnungseigentümers vor Änderungen bei Errichtung eines Sichtschutzes aus Milchglas

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Dem Hinweis auf einen „Domino-Effekt“ ist damit zu begegnen, dass die Voraussetzungen des § 16 Abs 2 Z 1 WEG 2002 ohnedies bei jeder Änderung bezogen auf den Einzelfall und die Gesamtheit der vorliegenden Umstände zu prüfen sind. Der Umstand, dass schutzwürdige Interessen des nicht in die Änderung einwilligenden Nachbarn hier durch die geplante Änderung (noch) nicht wesentlich beeinträchtigt sind, sagt also nichts darüber aus, wie dies im Fall weiterer Anträge anderer Nachbarn zu beurteilen wäre.

  • WOBL-Slg 2023/48
  • OGH, 22.12.2021, 5 Ob 211/21x
  • Miet- und Wohnrecht
  • LG Linz, 14 R 139/21s, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 16 Abs 2 Z 1 WEG
  • § 16 Abs 2 Z 2 WEG

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