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USt-Berechnung gegenüber dem Finanzamt ist nicht Gegenstand einer den Wohnungseigentümern geschuldeten Abrechnung des Verwalters

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Gegenstand einer den Wohnungseigentümern geschuldeten Abrechnung nach § 34 WEG iVm § 20 Abs 3 WEG ist nur die Ausweisung der USt-Beträge auf empfangene Leistungen oder getätigte Zahlungen, nicht jedoch eine „Abrechnung“ der vom USt-Subjekt Eigentümergemeinschaft zu tragenden USt gegenüber dem zuständigen FA. Die Erstellung einer USt-Berechnung gegenüber dem FA mag zwar zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Verwalters gehören; im Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG besteht jedoch kein durchsetzbarer Anspruch auf Überprüfung der Richtigkeit einer solchen.

  • § 20 WEG
  • LGZ Graz, GZ 7 R 112/16s
  • WOBL-Slg 2018/21
  • § 32 WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 20.07.2017, 5 Ob 59/17p, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 52 WEG
  • § 34 WEG

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