Verbraucherschutz: Zur Auslegung der RL über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 32
- Rechtsprechung, 3401 Wörter
- Seiten 625 -629
- https://doi.org/10.33196/wbl201811062501
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Art 7 Abs 1 der RL 93/13 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die es ermöglicht, auf der Grundlage eines gültigen Eigenwechsels, der eine Forderung aus einem Verbraucherkreditvertrag besichert, einen Zahlungsbefehl zu erlassen, entgegensteht, wenn das mit einem Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls befasste Gericht nicht die mögliche Missbräuchlichkeit der Klauseln dieses Vertrags prüfen darf und es aufgrund der Modalitäten für die Ausübung des Rechts, Widerspruch gegen einen solchen Zahlungsbefehl einzulegen, nicht möglich ist, die Einhaltung der dem Verbraucher nach dieser RL zustehenden Rechte zu gewährleisten.
- Art 7 Abs 1 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
- EuGH, 13.09.2018, Rs C-176/17, Profi Credit Polska S.A. w Bielsku Białej/Mariusz Wawrzosek; Sąd Rejonowy w Siemianowicach Śląskich I Wydział Cywilny; Rayonsgericht Siemianowice Śląskie I. Abteilung für Zivilsachen [Polen]
- WBl-Slg 2018/192
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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