Verspätete Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 32
- Rechtsprechung, 990 Wörter
- Seiten 642 -643
- https://doi.org/10.33196/wbl201811064201
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Zwischen Verständigung des Betriebsrats von einer beabsichtigten Kündigung und Ausspruch der Kündigung muss keine bestimmte Frist eingehalten werden. Es muss aber ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen. Das ist anzunehmen, wenn es sich um einen einzigen Kündigungsfall handelt und die Kündigung zum ehest zulässigen Termin oder innerhalb einer Frist von wenigen Wochen ausgesprochen wird.
Hat der Betriebsrat einer beabsichtigten Kündigung zwar intern durch Beschluss zugestimmt, wird diese Zustimmung aber erst nach Ablauf der einwöchigen Frist zur Stellungnahme dem Betriebsinhaber mitgeteilt, wird damit die Anfechtung der Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht ausgeschlossen.
Eine weitere Verständigung des Betriebsrates durch den Betriebsinhaber bei ein und demselben Kündigungsfall löst nicht neuerlich eine einwöchige Frist zur Stellungnahme des Betriebsrates aus.
- OGH, 28.06.2018, 9 ObA 30/18d
- § 105 Abs 6 ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 105 Abs 1 ArbVG
- OLG Wien, 29.01.2018, 7 Ra 83/17b-15
- WBl-Slg 2018/199
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