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Vom VwGVG abweichende Regelung der Beschwerdefrist bei Zurückweisungsbescheiden ist verfassungswidrig

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Die von § 7 Abs 4 VwGVG abweichende Bestimmung einer einwöchigen Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen zurückweisende Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl ist zur Regelung des Gegenstandes nicht „erforderlich“.

  • § 22 Abs 12 AsylG
  • § 7 Abs 4 VwGVG
  • § 136 Abs 2 B-VG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VfGH, 23.02.2016, G 574/2015
  • ZVG-Slg 2016/61

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