


Zum Erlöschen der Vereinsmitgliedschaft
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 28
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2236 Wörter, Seiten 164-166
30,00 €
inkl MwSt




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Es ist nicht sittenwidrig, die Vereinsmitgliedschaft von einem bestimmten Wohnsitz abhängig zu machen und diese bei Verlegung des Wohnsitzes („Aussiedeln“) automatisch erlöschen zu lassen. Im Fall einer solchen Regelung in den Statuten muss zwischen dem Wohnsitz und der örtlichen Tätigkeit des Vereins ein sachlicher Zusammenhang bestehen.
Ein solcher sachlicher Zusammenhang ist etwa zu bejahen, wenn ein Jagdverein für ein bestimmtes Gemeindejagdgebiet zuständig ist und einen Wohnsitz in der Katastralgemeinde verlangt, in der sich das Jagdgebiet befindet.
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- BG Spittal an der Drau, 08.01.2013, 3 C 376/12g
- § 879 ABGB
- WBl-Slg 2014/55
- § 3 VerG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 26 ABGB
- LG Klagenfurt, 21.06.2013, 1 R 81/13a
- OGH, 29.11.2013, 8 Ob 112/13y
- § 4 VerG
Es ist nicht sittenwidrig, die Vereinsmitgliedschaft von einem bestimmten Wohnsitz abhängig zu machen und diese bei Verlegung des Wohnsitzes („Aussiedeln“) automatisch erlöschen zu lassen. Im Fall einer solchen Regelung in den Statuten muss zwischen dem Wohnsitz und der örtlichen Tätigkeit des Vereins ein sachlicher Zusammenhang bestehen.
Ein solcher sachlicher Zusammenhang ist etwa zu bejahen, wenn ein Jagdverein für ein bestimmtes Gemeindejagdgebiet zuständig ist und einen Wohnsitz in der Katastralgemeinde verlangt, in der sich das Jagdgebiet befindet.
- BG Spittal an der Drau, 08.01.2013, 3 C 376/12g
- § 879 ABGB
- WBl-Slg 2014/55
- § 3 VerG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 26 ABGB
- LG Klagenfurt, 21.06.2013, 1 R 81/13a
- OGH, 29.11.2013, 8 Ob 112/13y
- § 4 VerG