


Zur Zulässigkeit einer vom Betreiber eines Alten- oder Pflegeheimes organisierten Abholung von Arzneimitteln
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 3145 Wörter, Seiten 173-176
30,00 €
inkl MwSt




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Die Ansicht, die vom Betreiber eines Alten- oder Pflegeheimes organisierte Abholung von Arzneimitteln in einer nicht im räumlichen Nahebereich liegenden Apotheke sei apothekenrechtlich zulässig, wenn der Apotheker seine Beratungspflichten erfülle und dringend benötigte Arzneimittel kurzfristig in seiner Offizin zur Verfügung stelle, ist aus lauterkeitsrechtlicher Sicht vertretbar.
-
- § 1 Abs 1 Z 1 UWG
- WBl-Slg 2013/64
- § 10a Apothekenbetriebsordnung
- § 11 Abs 2 Apothekenbetriebsordnung
- OGH, 18.10.2012, 4 Ob 158/12g, „Abholsystem“
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- HG Wien, 07.11.2011, 30 Cg 91/11a-5
- OLG Wien, 28.06.2012, 1 R 287/11z-9
Die Ansicht, die vom Betreiber eines Alten- oder Pflegeheimes organisierte Abholung von Arzneimitteln in einer nicht im räumlichen Nahebereich liegenden Apotheke sei apothekenrechtlich zulässig, wenn der Apotheker seine Beratungspflichten erfülle und dringend benötigte Arzneimittel kurzfristig in seiner Offizin zur Verfügung stelle, ist aus lauterkeitsrechtlicher Sicht vertretbar.
- § 1 Abs 1 Z 1 UWG
- WBl-Slg 2013/64
- § 10a Apothekenbetriebsordnung
- § 11 Abs 2 Apothekenbetriebsordnung
- OGH, 18.10.2012, 4 Ob 158/12g, „Abholsystem“
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- HG Wien, 07.11.2011, 30 Cg 91/11a-5
- OLG Wien, 28.06.2012, 1 R 287/11z-9