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Abgrenzung Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht

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Bei erst zu gründenden Betrieben kann nur dann Pacht angenommen werden, wenn der Bestandgeber alle wesentlichen Grundlagen des künftigen Unternehmens zur Verfügung stellt und der Bestandnehmer auch zur Rückstellung eines lebenden Unternehmens verpflichtet ist.

  • OGH, 15.03.2023, 3 Ob 230/22b
  • LG Linz, 28.09.2022, 14 R 50/22d-57
  • WBl-Slg 2023/146
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 1091 ABGB

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