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Heimliche Gesprächsaufnahme – Entlassungsgrund

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Das heimliche Aufzeichnen eines Gespräches zwischen Vorgesetzten und Arbeitgeber durch einen Arbeitnehmer bildet den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.

  • OGH, 21.04.2023, 8 ObA 18/23i
  • OLG Linz, 08.02.2023, 12 Ra 72/22b-15
  • WBl-Slg 2023/141
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 27 Z 1 AngG

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