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Verbraucherschutz: Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Vertrag über die Aufnahme in ein Treuesystem, durch das beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen bei Drittanbietern bestimmte finanzielle Vorteile erlangt...
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 37
- Rechtsprechung, 3495 Wörter
- Seiten 454-458
- https://doi.org/10.33196/wbl202308045401
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inkl MwStArt 2 lit b der RL 93/13/EWG ist dahin auszulegen, dass eine natürliche Person, die Mitglied in einem von einem Handelsunternehmen eingerichteten System wird, das es ua erlaubt, im Rahmen des Erwerbs von Waren und Dienstleistungen bei den Handelspartnern dieses Unternehmens durch sie selbst oder durch andere auf ihre Empfehlung hin am System teilnehmende Personen in den Genuss bestimmter finanzieller Vorteile zu kommen, unter den Begriff „Verbraucher“ iS dieser Vorschrift fällt, wenn diese natürliche Person zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- EuGH, 08.06.2023, Rs C-455/21, OZ/Lyoness Europe AG; Tribunalul Olt [Regionalgericht Olt, Rumänien]
- WBl-Slg 2023/139
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 2 lit b der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
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