


All-in-Entgelt während Elternteilzeit
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 645 Wörter, Seiten 458-458
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Bei einer All-in-Vereinbarung ruht während einer Elternteilzeit jener Teil des Entgelts, der über das Grundentgelt hinaus für die Leistung von Mehr- oder Überstunden bezahlt wird. Eine derartige Kürzung des Gehalts bewirkt keine unsachliche Diskriminierung wegen des Geschlechts oder von Teilzeitarbeitskräften.
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- § 8 Abs 1 VKG
- § 19d Abs 6 AZG
- OLG Wien, 26.01.2023, 8 Ra 108/22v-29
- OGH, 27.04.2023, 9 ObA 20/23s
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 15h Abs 1 MSchG
- WBl-Slg 2023/140
Bei einer All-in-Vereinbarung ruht während einer Elternteilzeit jener Teil des Entgelts, der über das Grundentgelt hinaus für die Leistung von Mehr- oder Überstunden bezahlt wird. Eine derartige Kürzung des Gehalts bewirkt keine unsachliche Diskriminierung wegen des Geschlechts oder von Teilzeitarbeitskräften.
- § 8 Abs 1 VKG
- § 19d Abs 6 AZG
- OLG Wien, 26.01.2023, 8 Ra 108/22v-29
- OGH, 27.04.2023, 9 ObA 20/23s
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 15h Abs 1 MSchG
- WBl-Slg 2023/140