


Auslegung von Personengesellschaftsverträgen; Gesellschafterwechsel; ausgeprägte familiäre Struktur; Pflicht zur Änderung des Gesellschaftsvertrages aus Treuepflicht
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 6494 Wörter, Seiten 462-469
30,00 €
inkl MwSt




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Zwischen den Gründungsmitgliedern einer Personengesellschaft ist der übereinstimmende Parteiwille selbst dann maßgebend, wenn er in den ausdrücklichen Erklärungen keinen Niederschlag gefunden hat. Kommt es zu einem Gesellschafterwechsel, kann auf den subjektiven Parteiwillen der Gründungsgesellschafter nur mehr zurückgegriffen werden, wenn dieser den neu eintretenden Mitgliedern bekannt war und sie diesem subjektiven Parteiwillen zumindest konkludent zugestimmt haben.
Bei Personengesellschaften kann unter Umständen die gegenseitige Treuepflicht der Gesellschafter die Zustimmung zu einer Änderung des Gesellschaftsvertrags gebieten. Eine derartige Verpflichtung wird bejaht, sofern dies die wohlverstandenen Interessen der Gesellschaft erfordern.
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- Kraus, Sixtus-Ferdinand
-
- § 105 UGB
- WBl-Slg 2023/145
- § 914 ABGB
- LG Feldkirch, 22.02.2022, 8 Cg 20/19x-64
- OGH, 17.02.2023, 6 Ob 211/22f
- § 161 UGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 131 UGB
- OLG Innsbruck, 01.08.2022, 1 R 67/22w-71
Zwischen den Gründungsmitgliedern einer Personengesellschaft ist der übereinstimmende Parteiwille selbst dann maßgebend, wenn er in den ausdrücklichen Erklärungen keinen Niederschlag gefunden hat. Kommt es zu einem Gesellschafterwechsel, kann auf den subjektiven Parteiwillen der Gründungsgesellschafter nur mehr zurückgegriffen werden, wenn dieser den neu eintretenden Mitgliedern bekannt war und sie diesem subjektiven Parteiwillen zumindest konkludent zugestimmt haben.
Bei Personengesellschaften kann unter Umständen die gegenseitige Treuepflicht der Gesellschafter die Zustimmung zu einer Änderung des Gesellschaftsvertrags gebieten. Eine derartige Verpflichtung wird bejaht, sofern dies die wohlverstandenen Interessen der Gesellschaft erfordern.
- Kraus, Sixtus-Ferdinand
- § 105 UGB
- WBl-Slg 2023/145
- § 914 ABGB
- LG Feldkirch, 22.02.2022, 8 Cg 20/19x-64
- OGH, 17.02.2023, 6 Ob 211/22f
- § 161 UGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 131 UGB
- OLG Innsbruck, 01.08.2022, 1 R 67/22w-71