


Zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch „Leveraging“
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 4221 Wörter, Seiten 471-476
30,00 €
inkl MwSt




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Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens auf einem anderen Markt als dem, den es beherrscht, verstößt gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot, wenn beide Märkte so eng miteinander verbunden sind, dass Kunden des einen Markts zugleich auch als potentielle Kunden auf dem anderen Markt in Frage kommen.
Bei der Hebelwirkung (Leveraging) handelt es sich um einen Sammelbegriff, der sich auf die Auswirkungen bezieht, die eine auf einem Markt angewandte Praxis auf einem anderen Markt entfalten kann. Nach der europäischen Rsp kann im Einsatz einer Hebelwirkung im Sinn eines Marktmachttransfers ein Marktmissbrauch liegen. In der nationalen und europäischen Rsp wurde ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Marktmachttransfer (Leveraging) insb in Fällen der Kopplung von komplementäre Gütern oder Dienstleistungen erkannt. Dies betraf eng verbundene Märkte, die so strukturiert waren, dass die Bedarfsmarktträger des einen Markts notwendigerweise als potentielle Kunden des anderen Markts in Frage kamen.
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- OGH, 25.05.2023, 16 Ok 6/22a
- § 5 KartG
- OLG Wien als KartellG, 21.06.2022, GZ 27a Kt 14/21t-11, „Leveraging”
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2023/149
- Art 102 AEUV
Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens auf einem anderen Markt als dem, den es beherrscht, verstößt gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot, wenn beide Märkte so eng miteinander verbunden sind, dass Kunden des einen Markts zugleich auch als potentielle Kunden auf dem anderen Markt in Frage kommen.
Bei der Hebelwirkung (Leveraging) handelt es sich um einen Sammelbegriff, der sich auf die Auswirkungen bezieht, die eine auf einem Markt angewandte Praxis auf einem anderen Markt entfalten kann. Nach der europäischen Rsp kann im Einsatz einer Hebelwirkung im Sinn eines Marktmachttransfers ein Marktmissbrauch liegen. In der nationalen und europäischen Rsp wurde ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Marktmachttransfer (Leveraging) insb in Fällen der Kopplung von komplementäre Gütern oder Dienstleistungen erkannt. Dies betraf eng verbundene Märkte, die so strukturiert waren, dass die Bedarfsmarktträger des einen Markts notwendigerweise als potentielle Kunden des anderen Markts in Frage kamen.
- OGH, 25.05.2023, 16 Ok 6/22a
- § 5 KartG
- OLG Wien als KartellG, 21.06.2022, GZ 27a Kt 14/21t-11, „Leveraging”
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2023/149
- Art 102 AEUV