


Aufseher im Betrieb
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1784 Wörter, Seiten 460-461
30,00 €
inkl MwSt




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Für die Qualifikation als Aufseher im Betrieb bei der Beförderung von Arbeitskollegen ist maßgeblich, dass die Beförderung nicht aus persönlicher Gefälligkeit, sondern im Interesse des Betriebes und im Rahmen einer vom Arbeitgeber übertragenen Aufgabe erfolgt. Der Lenker eines Skidoos, der im Auftrag des Arbeitgebers eine Arbeitskollegin zu deren Arbeitsstätte befördert, ist als Aufseher im Betrieb zu qualifizieren.
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- OLG Innsbruck, 28.09.2022, 13 Ra 22/22s-23
- § 333 Abs 4 ASVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2023/143
- LG Innsbruck, 01.02.2022, 76 Cga 37/21y-16
- OGH, 27.04.2023, 9 ObA 118/22a
Für die Qualifikation als Aufseher im Betrieb bei der Beförderung von Arbeitskollegen ist maßgeblich, dass die Beförderung nicht aus persönlicher Gefälligkeit, sondern im Interesse des Betriebes und im Rahmen einer vom Arbeitgeber übertragenen Aufgabe erfolgt. Der Lenker eines Skidoos, der im Auftrag des Arbeitgebers eine Arbeitskollegin zu deren Arbeitsstätte befördert, ist als Aufseher im Betrieb zu qualifizieren.
- OLG Innsbruck, 28.09.2022, 13 Ra 22/22s-23
- § 333 Abs 4 ASVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2023/143
- LG Innsbruck, 01.02.2022, 76 Cga 37/21y-16
- OGH, 27.04.2023, 9 ObA 118/22a