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Abweisung eines Antrages auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2015
Inhalt:
Zur Erinnerung
Umfang:
1164 Wörter, Seiten 67-68

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Stellt der Angeklagte vor der Hauptverhandlung einen Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers und wird dieser (erst) in der Hauptverhandlung mit Beschluss abgewiesen, so ist das Gericht verpflichtet, den Angeklagten – mit Blick auf § 281 Abs 1 Z 4 StPO – ausdrücklich zu befragen, ob er diesen zuvor außerhalb der Hauptverhandlung gestellten Antrag nunmehr, dh in der Hauptverhandlung aufrechterhalte, und die diesbezügliche Erklärung des Angeklagten auch im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten.

  • Nimmervoll, Rainer
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST 2015, 67

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