


Abweisung eines Antrages auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2015
- Inhalt:
- Zur Erinnerung
- Umfang:
- 1164 Wörter, Seiten 67-68
20,00 €
inkl MwSt




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Stellt der Angeklagte vor der Hauptverhandlung einen Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers und wird dieser (erst) in der Hauptverhandlung mit Beschluss abgewiesen, so ist das Gericht verpflichtet, den Angeklagten – mit Blick auf § 281 Abs 1 Z 4 StPO – ausdrücklich zu befragen, ob er diesen zuvor außerhalb der Hauptverhandlung gestellten Antrag nunmehr, dh in der Hauptverhandlung aufrechterhalte, und die diesbezügliche Erklärung des Angeklagten auch im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten.
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- Nimmervoll, Rainer
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- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST 2015, 67
Stellt der Angeklagte vor der Hauptverhandlung einen Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers und wird dieser (erst) in der Hauptverhandlung mit Beschluss abgewiesen, so ist das Gericht verpflichtet, den Angeklagten – mit Blick auf § 281 Abs 1 Z 4 StPO – ausdrücklich zu befragen, ob er diesen zuvor außerhalb der Hauptverhandlung gestellten Antrag nunmehr, dh in der Hauptverhandlung aufrechterhalte, und die diesbezügliche Erklärung des Angeklagten auch im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten.
- Nimmervoll, Rainer
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST 2015, 67