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Heft 1, Februar 2015, Band 2015
Zuwendungen an Schulen und Lehrer – eine korruptionsrechtliche Gratwanderung
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 2015
- Aufsatz, 4613 Wörter
- Seiten 7-14
- https://doi.org/10.33196/jst201501000701
20,00 €
inkl MwStIn letzter Zeit auch medial ins Gerede gekommen sind mehrere Fälle, wo durch Zuwendungen an Schulen, Direktoren oder Lehrer die korruptionsstrafrechtlichen Verfolgungsbehörden hellhörig geworden sind und Ermittlungen eingeleitet haben. Einmal geht es um sogenannte „Schulfotografen“, die Bilder von Schülern, Klassenfotos etc anfertigen und diese dann den Eltern zum Verkauf anbieten dürfen. Für diese Tätigkeiten haben die Fotografen in den vorliegenden Fällen zum Beispiel zehn bis 15 Prozent vom Verkaufserlös oder Sachwerte wie Fernseher oder Beamer für die Schule angeboten bzw abgeliefert. Ein anderer Bereich betrifft Schulskikurse, bei welchen es bisher angeblich gang und gäbe gewesen sein soll, dass Lehrer von den Hotels oder Liftbetreibern Gratisplätze bzw Freikarten zur Verfügung gestellt bekommen haben. Ohne diese Freikarten seien jedoch Schikurse oder auch andere Veranstaltungen und Eventbesuche nicht finanzierbar, heißt es aus Schulkreisen.
- Messner, Florian
- JST 2015, 7
- § 305 Abs 4 Z 3 StGB
- Verwaltungssponsoring.
- § 305 Abs 4 Z 2 StGB
- § 74 Abs 1 Z 4a lit b StGB
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 305 Abs 4 Z 1 StGB
- § 307a StGB
- Vorteilszuwendung
- Gebührlichkeit
- § 305 Abs 1 StGB
- Korruption
- Vorteilsannahme
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