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Kein Ausschluss diversioneller Erledigung bei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in der Baubranche aus generalpräventiven Gründen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2015
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1694 Wörter, Seiten 36-38

20,00 €

inkl MwSt

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Eine für den Beschuldigten spürbare Reaktion im Zuge diversioneller Erledigung vermittelt der Öffentlichkeit ein ausreichendes Signal der Rechtsbewährung, dass sich selbst gehäufter auftretende Straftaten nicht lohnen, und genügt solcherart (auch) generalpräventiven Zwecken.

Demoskopische Erkenntnisse, inwieweit die Bevölkerung Submissionsabsprachen für ein verbreitetes Phänomen hält, sind ersichtlich ungeeignet, zu einer seriösen Beurteilung generalpräventiver Erforderlichkeit in einem bestimmten Strafverfahren beizutragen.

  • Birklbauer, Alois
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 198 StPO
  • § 3 Abs 1 Z 1 VbVG
  • JST-Slg 2015/4
  • § 200 StPO
  • § 168b Abs 1 StGB
  • OLG Linz, 29.07.2014, 8 Bs 94/14a
  • § 199 StPO

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