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Zum Anwendungsbereich der „Gesetzesbeschwerde“

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2015
Inhalt:
Aktuelle Gesetzesänderung
Umfang:
1078 Wörter, Seiten 5-6

20,00 €

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Mit der Änderung des Bundes-Verfassungsgesetz durch die Novelle BGBl I 2013/114 wurde die Möglichkeit der Anrufung des VfGH in Zivil- und Strafsachen durch Gerichte erweitert und für Parteien eröffnet. Eine jetzt erfolgte Änderung insbesondere des VfGG präzisiert den Anwendungsbereich für diese ab 1.1.2015 bestehenden Möglichkeiten.

  • Tipold, Alexander
  • § 57a VfGG
  • § 285j StPO
  • Verfassungswidrigkeit von Strafgesetzen
  • Anrufung des VfGH durch die Partei
  • JST 2015, 5
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 62a VfGG
  • Art 140 B-VG
  • Art 139 B-VG
  • Art 89 B-VG
  • Antrag auf Aufhebung durch das Gericht.

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