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Verhältnismäßigkeit bei einer Durchsuchung im Bereich von Steuerberatungskanzleien; Anforderungen an § 363a StPO bei Durchsuchungsanordnungen

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Bei der gem Art 8 Abs 2 EMRK erforderlichen Notwendigkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung ist bei einer Durchsuchung der Räumlichkeiten eines Berufsgeheimnisträgers zu berücksichtigen, dass den vorliegenden Interessen der Betroffenen auf Achtung des Privatlebens, der Wohnung und der Korrespondenz das öffentliche Interesse an der Verfolgung und Aufklärung von bereits begangenen, aber auch der Verhinderung zukünftiger Straftaten gegenübersteht.

  • § 363a Abs 1 StPO
  • OGH, 28.08.2014, 12 Os 117/13t
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 122 Abs 1 GmbHG
  • JST-Slg 2015/6

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