


Die Wertanpassung der Rücklage stellt einen Teil der nur eingeschränkt verwendbaren Rücklage dar.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2015
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 385 Wörter, Seiten 57-58
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Da die Wertanpassung der Rücklage einen Teil der nur eingeschränkt verwendbaren Rücklage darstellt, kann sich die beantragte Umbuchung der Wertanpassung auf das Hausgeldkonto eines Insassen weder auf § 54a StVG, noch auf eine sonstige gesetzliche Bestimmung stützen.
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- § 54a StVG
- LG Linz, 27.06.2014, 21 Bl 34/14w
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 54 StVG
- JST-Slg 2015/14
Da die Wertanpassung der Rücklage einen Teil der nur eingeschränkt verwendbaren Rücklage darstellt, kann sich die beantragte Umbuchung der Wertanpassung auf das Hausgeldkonto eines Insassen weder auf § 54a StVG, noch auf eine sonstige gesetzliche Bestimmung stützen.
- § 54a StVG
- LG Linz, 27.06.2014, 21 Bl 34/14w
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 54 StVG
- JST-Slg 2015/14