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Unerlaubter Umgang mit Suchtgift; Überlassen von Suchtgift zum persönlichen Gebrauch eines anderen; Diversionsrüge

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2015
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
634 Wörter, Seiten 53-54

20,00 €

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Wenn in der Hauptverhandlung Indizien dafür vorkommen, dass der Angeklagte die Straftat nach § 27 Abs 1 Z 1 SMG ausschließlich uneigennützig für den persönlichen Gebrauch eines anderen oder zum eigenen persönlichen Gebrauch begangen hat, liegt ein Vorgehen des Gerichts nach § 37 SMG nahe. Hat das Gericht keine Konstatierungen getroffen, die ein solches diversionelles Vorgehen ausschließen, haftet dem Urteil ein Feststellungsmangel an, der das Urteil nach § 281 Abs 1 Z 10a StPO nichtig macht.

  • § 27 Abs 1 Z 1 SMG
  • OGH, 12.08.2014, 14 Os 43/14a
  • JST-Slg 2015/11
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 281 Abs 1 Z 10a StPO
  • § 27 Abs 2 SMG
  • § 35 Abs 1 SMG
  • § 37 SMG

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