


Unerlaubter Umgang mit Suchtgift; Überlassen von Suchtgift zum persönlichen Gebrauch eines anderen; Diversionsrüge
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2015
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 634 Wörter, Seiten 53-54
20,00 €
inkl MwSt




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Wenn in der Hauptverhandlung Indizien dafür vorkommen, dass der Angeklagte die Straftat nach § 27 Abs 1 Z 1 SMG ausschließlich uneigennützig für den persönlichen Gebrauch eines anderen oder zum eigenen persönlichen Gebrauch begangen hat, liegt ein Vorgehen des Gerichts nach § 37 SMG nahe. Hat das Gericht keine Konstatierungen getroffen, die ein solches diversionelles Vorgehen ausschließen, haftet dem Urteil ein Feststellungsmangel an, der das Urteil nach § 281 Abs 1 Z 10a StPO nichtig macht.
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- § 27 Abs 1 Z 1 SMG
- OGH, 12.08.2014, 14 Os 43/14a
- JST-Slg 2015/11
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 281 Abs 1 Z 10a StPO
- § 27 Abs 2 SMG
- § 35 Abs 1 SMG
- § 37 SMG
Wenn in der Hauptverhandlung Indizien dafür vorkommen, dass der Angeklagte die Straftat nach § 27 Abs 1 Z 1 SMG ausschließlich uneigennützig für den persönlichen Gebrauch eines anderen oder zum eigenen persönlichen Gebrauch begangen hat, liegt ein Vorgehen des Gerichts nach § 37 SMG nahe. Hat das Gericht keine Konstatierungen getroffen, die ein solches diversionelles Vorgehen ausschließen, haftet dem Urteil ein Feststellungsmangel an, der das Urteil nach § 281 Abs 1 Z 10a StPO nichtig macht.
- § 27 Abs 1 Z 1 SMG
- OGH, 12.08.2014, 14 Os 43/14a
- JST-Slg 2015/11
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 281 Abs 1 Z 10a StPO
- § 27 Abs 2 SMG
- § 35 Abs 1 SMG
- § 37 SMG