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Analoge Anwendung des § 364a ABGB bei privat genutzter Anlage

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Darf ein Nachbar eine Anlage (zur Entwässerung einer Liegenschaft) für gefahrlos für die eigene Liegenschaft halten – ua, weil diese durch einen Professionisten errichtet wurde – ist in analoger Anwendung des § 364a ABGB ein verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch auch dann zu gewähren, wenn die Anlage nur auf einer zu Wohnzwecken genutzten Liegenschaft errichtet wurde und damit keine gewerbliche Tätigkeit im weiteren Sinn ausgeübt wird.

  • BBL-Slg 2013/187
  • Analoge Anwendung des § 364a ABGB bei privat genutzter Anlage
  • OGH, 16.05.2013, 5 Ob 82/13i
  • § 364a ABGB
  • Baurecht

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