


Streitanmerkung Grundbuch; unzulässige Erweiterung einer Wegeservitut durch Parzellierung zwischenzeitigen Baulandes
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 16
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 654 Wörter, Seiten 209-210
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Im Fall einer Klage, die nicht auf die Änderung des Grundbuchstandes, sondern auf die Feststellung des Umfangs einer bücherlich eingetragenen Dienstbarkeit abzielt, kommt eine Streitanmerkung analog § 61 GBG nicht in Betracht.
-
- § 484 ABGB
- Streitanmerkung Grundbuch
- BBL-Slg 2013/181
- § 61 GBG
- OGH, 25.04.2013, 2 Ob 16/13m
- Baurecht
- unzulässige Erweiterung einer Wegeservitut durch Parzellierung zwischenzeitigen Baulandes
Im Fall einer Klage, die nicht auf die Änderung des Grundbuchstandes, sondern auf die Feststellung des Umfangs einer bücherlich eingetragenen Dienstbarkeit abzielt, kommt eine Streitanmerkung analog § 61 GBG nicht in Betracht.
- § 484 ABGB
- Streitanmerkung Grundbuch
- BBL-Slg 2013/181
- § 61 GBG
- OGH, 25.04.2013, 2 Ob 16/13m
- Baurecht
- unzulässige Erweiterung einer Wegeservitut durch Parzellierung zwischenzeitigen Baulandes