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Wertminderung einer Liegenschaft durch Fluglärm; unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP); Verjährung nach AHG

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Art 3 der RL 85/337/EWG ist dahin auszulegen, dass eine unterlassene UVP dem Einzelnen grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatz eines reinen Vermögensschadens verleiht, der durch die von den Umweltauswirkungen des Projekts verursachte Minderung des Werts seiner Liegenschaft entstanden ist, außer es handelt sich dabei um Auswirkungen, die ihrer Natur nach auch Folgen für die Umwelt haben können.

Da die RL ein – nach dem Ergebnis einer durchgeführten UVP – für die Umwelt nachteiliges Projekt nicht verbietet, kann die unterlassene UVP nach Unionsrecht nicht kausal für einen durch ein solches Projekt entstandenen Schaden sein.

Weil nach den österreichischen Umweltverträglichkeitsgesetzen (UVG) Projekte mit – nach dem Ergebnis der UVP – zu befürchtenden nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt versagt werden können bzw eine bereits erteilte Genehmigung innerhalb einer Frist von drei Jahren als nichtig erklärt werden kann, ist zwischen einer rechtswidrig unterlassenen UVP und einem eingetretenen Umweltschaden sowohl der Rechtswidrigkeits – als auch der Kausalzusammenhang grundsätzlich denkbar und eine Haftung nach den UVG iZm AHG zu prüfen.

Kommen mehrere Unterlassungen einer UVP als schadensverursachend in Frage, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist des § 6 AHG mit jeder Schädigung neu und in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Geschädigte vom jeweiligen Genehmigungsbescheid ohne UVP und der dadurch bewirkten Steigerung der Flugbewegungen erfahren hat bzw erfahren hätte können.

Eine künftige Gesundheitsbeeinträchtigung durch Fluglärm ist kein Folgeschaden einer bereits eingetretenen Wertminderung der lärmexponierten Liegenschaft, weshalb die Wertminderung der Liegenschaft nicht die Verjährung für das Feststellungsbegehren im Hinblick auf drohende Gesundheitsschäden auslöst.

  • Verjährung nach AHG
  • BBL-Slg 2013/188
  • § 1 AHG
  • unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
  • § 17 Abs 2 UVP-G
  • Wertminderung einer Liegenschaft durch Fluglärm
  • § 17 Abs 3 UVP-G
  • § 6 AHG
  • § 40 Abs 3 UVP-G
  • OGH, 21.05.2013, 1 Ob 56/13m
  • § 3 Abs 6 UVP-G
  • Baurecht
  • § 1497 ABGB
  • § 17 Abs 4 UVP-G
  • Art 3 RL 85/337/EWG idF 2003/35 EG

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