Zum Hauptinhalt springen

Gebäude; Zubau; baubewilligungsfreie Maßnahmen

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ein Gebäude ist ein raumbildendes Bauwerk, das in seiner Bausubstanz eine körperliche Einheit bildet.

Fehlt einem raumbildenden Bauwerk die erforderliche körperliche Einheit, weil es (hier: durch eine Tür) direkt von einem anderen Gebäude betreten werden kann, handelt es sich – unbeschadet, dass ansonsten die gesetzlichen Kriterien für ein bewilligungsfreies Bauvorhaben erfüllt würden (zB Gartenhäuschen, Salettel uä) – um eine bewilligungspflichtige Vergrößerung des (Haupt-) Gebäudes durch einen „Zubau“.

  • baubewilligungsfreie Maßnahmen
  • VwGH, 30.04.2013, 2013/05/0057
  • § 60 Abs 1 lit a wr BauO
  • § 62a Abs 1 Z 5 wr BauO
  • BBL-Slg 2013/174
  • Baurecht
  • Zubau
  • Gebäude

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!