


Gebäude; Zubau; baubewilligungsfreie Maßnahmen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 16
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 358 Wörter, Seiten 204-204
20,00 €
inkl MwSt




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Ein Gebäude ist ein raumbildendes Bauwerk, das in seiner Bausubstanz eine körperliche Einheit bildet.
Fehlt einem raumbildenden Bauwerk die erforderliche körperliche Einheit, weil es (hier: durch eine Tür) direkt von einem anderen Gebäude betreten werden kann, handelt es sich – unbeschadet, dass ansonsten die gesetzlichen Kriterien für ein bewilligungsfreies Bauvorhaben erfüllt würden (zB Gartenhäuschen, Salettel uä) – um eine bewilligungspflichtige Vergrößerung des (Haupt-) Gebäudes durch einen „Zubau“.
-
- baubewilligungsfreie Maßnahmen
- VwGH, 30.04.2013, 2013/05/0057
- § 60 Abs 1 lit a wr BauO
- § 62a Abs 1 Z 5 wr BauO
- BBL-Slg 2013/174
- Baurecht
- Zubau
- Gebäude
Ein Gebäude ist ein raumbildendes Bauwerk, das in seiner Bausubstanz eine körperliche Einheit bildet.
Fehlt einem raumbildenden Bauwerk die erforderliche körperliche Einheit, weil es (hier: durch eine Tür) direkt von einem anderen Gebäude betreten werden kann, handelt es sich – unbeschadet, dass ansonsten die gesetzlichen Kriterien für ein bewilligungsfreies Bauvorhaben erfüllt würden (zB Gartenhäuschen, Salettel uä) – um eine bewilligungspflichtige Vergrößerung des (Haupt-) Gebäudes durch einen „Zubau“.
- baubewilligungsfreie Maßnahmen
- VwGH, 30.04.2013, 2013/05/0057
- § 60 Abs 1 lit a wr BauO
- § 62a Abs 1 Z 5 wr BauO
- BBL-Slg 2013/174
- Baurecht
- Zubau
- Gebäude