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Kein gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Garagenstellplatzes

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Sind im Zeitpunkt der Besichtigung eines Garagenstellplatzes an der Stirnseite eine Tafel mit KFZ-Nummer und ein Autoreifen zum Schutz vor Beschädigung ersichtlich sowie eine Kette zur Absperrung vorhanden, ist der gutgläubige lastenfreie Erwerb des mit einem (offenkundigen) Fruchtgenuß belasteten Garagenstellplatzes nicht möglich.

  • § 1500 ABGB
  • OGH, 08.05.2013, 6 Ob 73/13y
  • Kein gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Garagenstellplatzes
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2013/184
  • § 524 ABGB

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