


Nachbarn; Parteistellung; Flächenwidmung „Grünland – Parkschutzgebiet“
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 16
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 210 Wörter, Seiten 202-202
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Bei der Beurteilung der Frage, welcher der beiden unterschiedlich weit gefassten Nachbarbegriffe des § 134 Abs 3 wr BauO zur Beurteilung der Nachbarparteistellung heranzuziehen ist, muss auf die Widmung jener Fläche abgestellt werden, auf der das Bauvorhaben realisiert werden soll (hier: „Grünland – Parkschutzgebiet“).
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- BBL-Slg 2013/170
- VwGH, 30.04.2013, 2012/05/0018
- Parteistellung
- § 134 Abs 3 wr BauO
- Flächenwidmung „Grünland – Parkschutzgebiet“
- Nachbarn
- Baurecht
Bei der Beurteilung der Frage, welcher der beiden unterschiedlich weit gefassten Nachbarbegriffe des § 134 Abs 3 wr BauO zur Beurteilung der Nachbarparteistellung heranzuziehen ist, muss auf die Widmung jener Fläche abgestellt werden, auf der das Bauvorhaben realisiert werden soll (hier: „Grünland – Parkschutzgebiet“).
- BBL-Slg 2013/170
- VwGH, 30.04.2013, 2012/05/0018
- Parteistellung
- § 134 Abs 3 wr BauO
- Flächenwidmung „Grünland – Parkschutzgebiet“
- Nachbarn
- Baurecht