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Nachbarn; Parteistellung; Flächenwidmung „Grünland – Parkschutzgebiet“

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Bei der Beurteilung der Frage, welcher der beiden unterschiedlich weit gefassten Nachbarbegriffe des § 134 Abs 3 wr BauO zur Beurteilung der Nachbarparteistellung heranzuziehen ist, muss auf die Widmung jener Fläche abgestellt werden, auf der das Bauvorhaben realisiert werden soll (hier: „Grünland – Parkschutzgebiet“).

  • BBL-Slg 2013/170
  • VwGH, 30.04.2013, 2012/05/0018
  • Parteistellung
  • § 134 Abs 3 wr BauO
  • Flächenwidmung „Grünland – Parkschutzgebiet“
  • Nachbarn
  • Baurecht

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