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Beseitigungsanspruch bei Überhang

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Dem Eigentümer einer Liegenschaft, dem durch einen Überhang in der Vegetationsperiode mehr als die Hälfte der möglichen Sonnenstunden wegfallen, steht ein Beseitigungsanspruch zu, wenn die Ausübung des Selbsthilferechtes nicht leicht und einfach zu bewerkstelligen ist.

  • § 362 ABGB
  • OGH, 23.05.2013, 4 Ob 63/13p
  • BBL-Slg 2013/189
  • § 354 ABGB
  • § 364 Abs 2 ABGB
  • Baurecht
  • Beseitigungsanspruch bei Überhang

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