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Vorsprung durch Rechtsbruch; dem Flächenwidmungs- bzw Bebauungsplan widersprechende Baubescheide bzw Bauwerke

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Sobald dem Wettbewerber die zuständigen Verwaltungsbehörden die entsprechenden Bewilligungen erteilt haben, kann ihm nicht aus der Erwägung, dass ein Bescheid im Hinblick auf den Flächenwidmungsplan – welcher auch bei der Baubewilligung zu berücksichtigen ist – rechtswidrig sei, gesetzwidriges und sittenwidriges Verhalten vorgeworfen und das verwaltungsbehördlich genehmigte Verhalten verboten werden.

  • OGH, 17.04.2013, 4 Ob 41/13b
  • dem Flächenwidmungs- bzw Bebauungsplan widersprechende Baubescheide bzw Bauwerke
  • Vorsprung durch Rechtsbruch
  • BBL-Slg 2013/179
  • § 1 UWG
  • Baurecht

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