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Schlechterfüllung eines Generalunternehmervertrags; (Mindest-)Körperschaftssteuer der Auftraggebergesellschaft als ersatzfähiger Schaden; Rechtswidrigkeitszusammenhang

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 16
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1098 Wörter, Seiten 208-209

20,00 €

inkl MwSt

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Bei Verletzung einer Vertragspflicht ist nur insoweit für die daraus entstehenden Schäden zu haften, als die geschädigten Interessen in der Richtung der übernommenen Pflichten liegen. Bei Bauträgergesellschaften mit beschränkter Haftung muss nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass sie nach Abschluss eines Bauprojekts liquidiert werden sollen.

  • § 1295 ABGB
  • (Mindest-)Körperschaftssteuer der Auftraggebergesellschaft als ersatzfähiger Schaden
  • Schlechterfüllung eines Generalunternehmervertrags
  • OGH, 24.04.2013, 9 Ob 65/12t
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2013/180
  • Rechtswidrigkeitszusammenhang

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