



Anhebung des Hauptmietzinses wegen Machtwechsels in einer „Familien-GmbH & Co KG“
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 32
- Rechtsprechung, 1331 Wörter
- Seiten 163-164
- https://doi.org/10.33196/wobl201905016301
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inkl MwStEin Machtwechsel erfordert eine Verschiebung der maßgeblichen Einflussmöglichkeiten in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Ein derartiger Machtwechsel wird grundsätzlich dann bejaht, wenn es zum „Kippen der Mehrheitsverhältnisse“ gekommen ist. Ganz allgemein gilt, dass die Möglichkeit zur Einflussnahme stets gesellschaftsrechtlich begründet sein muss.
Bei Kommanditgesellschaften wird eine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten angenommen, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse bei den kraft Gesetzes geschäftsführungsbefugten Komplementären entscheidend ändern oder der einzige Komplementär ausgetauscht wird. Wird der einzige Komplementär durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ersetzt, liegt unabhängig von der Gestaltung des Innenverhältnisses jedenfalls eine entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten vor. Eine solche liegt aber nicht beim bloßen Hinzutreten eines Kommanditisten vor, und auch nicht, wenn lediglich die Machtposition des ohnedies dominierenden Gesellschafters gestärkt wird.
Dass die Gesellschafter zueinander in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen, führt bei der ohnehin personalistisch ausgerichteten Struktur einer Kommanditgesellschaft keineswegs zu einer anderen Beurteilung.
- § 12a MRG
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 06.11.2018, 5 Ob 155/18g, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2019/52
- LGZ Wien, 40 R 332/17w
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