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Neufestsetzung eines vereinbarten Aufteilungsschlüssels aufgrund von wesentlichen Änderungen der Nutzungsmöglichkeiten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 32
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
932 Wörter, Seiten 175-176

30,00 €

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Bei Vorliegen einer Vereinbarung über einen vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssel ist zwingende gesetzliche Voraussetzung für eine gerichtliche Änderung nach Billigkeit, dass sich seit der Vereinbarung eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeiten ergeben hat. Insoweit besteht auch im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren eine qualifizierte Behauptungspflicht des ASt. Als Vergleichsmaßstab für eine (wesentliche) Änderung der Nutzungsmöglichkeit ist nicht der faktische Zustand bei Abschluss der Vereinbarung, sondern der Bau- bzw Nutzungszustand heranzuziehen, auf den sich die Vereinbarung bezieht.

  • § 32 Abs 5 WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2019/61
  • LGZ Wien, 38 R 240/17a
  • OGH, 12.06.2018, 5 Ob 81/18z, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses

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