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Anwendbarkeit des EKHG auf Kraftfahrzeuge mit elektronischer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h?

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Das EKHG ist auf ein Kraftfahrzeug, bei dem eine elektronische Ausrüstung auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille eine Überschreitung einer Geschwindigkeit von 10 km/h dauerhaft verhindert, nicht anzuwenden. Davon ist auszugehen, wenn – ähnlich wie früher die erforderlichen technischen Eingriffe nur insoweit versierten Personen möglich waren – nun die Überwindung der elektronischen Sperre spezifische, nicht allgemein zugängliche Kenntnisse erfordert (hier: Elektrohubstapler, bei dem die Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h nur durch Eingabe eines bloß dem Hersteller und dem Servicetechniker, aber keinem Mitarbeiter des Halters bekannten Codes möglich war).

  • OLG Linz, 29.07.2021, 3 R 85/21x
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2022, 605
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • LG Wels, 11.05.2021, 5 Cg 43/20b
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 2 Abs 2 EKHG
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht
  • OGH, 26.04.2022, 2 Ob 200/21g

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