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Nachtgastronomie: Zutritt ausschließlich für geimpfte und PCR-getestete Personen war nicht gesetzwidrig

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 144
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
5387 Wörter, Seiten 582-587

30,00 €

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Die Bestimmungen der 2. COVID-19-ÖV betreffend den Zutritt zu Einrichtungen der Nachtgastronomie ausschließlich für geimpfte und PCR-getestete Personen waren gesetzeskonform. Die Einstufung der Nachtgastronomie als risikobehafteten Ort auf Grund besonders ungünstiger epidemiologischer Verhältnisse (erhöhter Aerosolausstoß durch lautes Sprechen, Singen und Tanzen und das Zusammentreffen vieler junger Personen mit niedriger Durchimpfungsrate) war sachlich gerechtfertigt. Die Differenzierung zwischen geimpften und genesenen Personen war angesichts der im Verordnungsakt dokumentierten epidemiologischen Situation und der unsicheren Studienlage hinsichtlich der Transmissionswahrscheinlichkeit von SARS-CoV-2 bei Genesenen verhältnismäßig. Schließlich war auch die ausschließliche Zulässigkeit eines PCR-Tests auf Grund dessen hoher Sensitivität und Zuverlässigkeit anstelle des wenig sensitiven Antigentests nachvollziehbar begründet.

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  • § 7 COVID-19-MG
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2022, 582
  • VfGH, 03.03.2022, V 231/2021

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