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Arbeit und Ausbildung

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Die eigenverschuldete Unmöglichkeit, im erlernten Beruf beschäftigt zu werden, begründet kein subjektiv-öffentliches Recht auf Ausbildung in einem anderen (bislang nicht erlernten) Beruf.

  • JST-Slg 2024/10
  • § 48 StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • LGSt Wien, 05.06.2023, 193 Bl 13/23y
  • OLG Wien, 12.10.2023, 32 Bs 162/23t

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