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Ort des Erfolgseintritts in Fällen eines Bestellbetrugs
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 11
- Judikatur, 78 Wörter
- Seiten 81-81
- https://doi.org/10.33196/jst202401008101
20,00 €
inkl MwStDer effektive Verlust an Vermögenssubstanz und damit der tatbestandsmäßige Erfolg (auch) eines Bestellbetrugs (zum Nachteil eines Unternehmens) tritt mit der
Versendung der Ware ein, sodass der Versendungsort zugleich Erfolgsort ist. Der Sitz eines Unternehmens ist – von Ausnahmen (§ 15 Abs 2 VbVG, § 40 Abs 1 MedienG) abgesehen – nicht zuständigkeitsbegründend. Dieser ist bei § 146 StGB vor allem auch nicht mit dem Ort des Erfolgseintritts gleichzusetzen (vgl RIS-Justiz RS0130479).
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2024/1
- § 25 Abs 1 2. Satz StPO
- Generalprokuratur, 23.08.2023, Gw 219/23y
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