Suchtgifthandel, junger Erwachsener, altersübergreifende Delinquenz, strafbare Handlung gegen Leib und Leben
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 11
- Judikatur, 1279 Wörter
- Seiten 73 -74
- https://doi.org/10.33196/jst202401007301
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Bei altersübergreifender Delinquenz nach § 28a Abs 1, Abs 4 Z 3 SMG eines jungen Erwachsenen kommt die Strafdrohung des § 28a Abs 4 SMG dann zur Anwendung, wenn der nunmehr junge Erwachsene seine als Jugendlicher begonnenen Suchtmitteltransaktionen weiterhin mit Additionsvorsatz durchführt und auch in dieser Alterskategorie die herangezogene Mengenqualifikation überschreitet.
Beim Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 5. Fall, Abs 4 Z 3 SMG handelt es sich um eine strafbare Handlung gegen Leib und Leben iS des § 19 Abs 4 Z 1 JGG, in dessen Anwendungsbereich § 19 Abs 1 JGG – in Bezug auf den Entfall des Mindestmaßes der angedrohten Freiheitsstrafe – nicht zum Tragen kommt.
- Schwaighofer, Klaus
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OGH, 22.06.2023, 12 Os 52/23y
- § 36 StGB
- § 28a Abs 4 Z 3 SMG
- § 28a Abs 1 SMG
- JST-Slg 2024/5
- § 19 Abs 1 JGG
- § 5 Z 11 JGG
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