Arbeitsrecht: Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers – Unternehmen, das seinen Sitz in einem MS hat und seine Dienstleistungen in einem anderen MS anbietet – Arbeitnehmer mit Wohnsitz in diesem anderen...
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 37
- Rechtsprechung, 2215 Wörter
- Seiten 206 -209
- https://doi.org/10.33196/wbl202304020601
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Art 9 Abs 1 der RL 2008/94/EG ist dahin auszulegen, dass bei der Bestimmung des MS, dessen Garantieeinrichtung für die Befriedigung nicht erfüllter Arbeitnehmeransprüche zuständig ist, davon auszugehen ist, dass der Arbeitgeber, der zahlungsunfähig ist, nicht iS dieser Bestimmung im Hoheitsgebiet mindestens zweier MS tätig ist, wenn nach dem Arbeitsvertrag des betreffenden Arbeitnehmers dessen Arbeitsschwerpunkt und gewöhnlicher Arbeitsort im SitzMS des Arbeitgebers liegen, der Arbeitnehmer aber seine Aufgaben zu einem ebenso großen Teil seiner Arbeitszeit aus der Ferne von einem anderen MS aus verrichtet, in dem sich sein Hauptwohnsitz befindet.
- Art 9 Abs 1 der RL 2008/94/EG des EP und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (kodifizierte Fassung)
- WBl-Slg 2023/62
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 16.02.2023, Rs C-710/21, IEF Service GmbH/HB; OGH [Österreich]
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