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Auslegung Widerspruch durch Bevollmächtigte; Verweigerung Bucheinsicht und Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses; Kapitalerhöhung; Mindestfrist zur Ausübung des Bezugsrechts; Analogie zum Aktienrecht

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Gibt ein von mehreren Gesellschaftern bevollmächtigter Nichtgesellschafter Widerspruch zu Protokoll, so ist nach den Umständen klar, dass er nicht im eigenen Namen handelt.

Die Verweigerung der Bucheinsicht kann eine erfolgreiche Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses rechtfertigen.

Für die Ausübung des Bezugsrechts ist in der GmbH ebenso wie in der AG eine Frist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen.

  • § 35 GmbHG
  • § 153 AktG
  • § 41 GmbHG
  • OGH, 17.10.2022, 6 Ob 183/22p
  • § 39 GmbHG
  • § 22 GmbHG
  • WBl-Slg 2023/73
  • § 52 GmbHG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 42 GmbHG
  • OLG Wien, 28.06.2022, 3 R 8/22a 23

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