Zum Hauptinhalt springen

Keine Kündigungsentschädigung im Falle von höherer Gewalt

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bei Unterbleiben der Dienstleistung iSd § 1155 Abs 1 ABGB setzt ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraus. Das galt auch für die zeitlich befristete Regelung des § 1155 Abs 3 ABGB.

Eine Vereinbarung in einem Gastbühnenvertrag, wonach nur tatsächlich wahrgenommene Vorstellungen honoriert werden und bei Vorliegen höherer Gewalt nur Anspruch auf Kostenersatz besteht, ist rechtswirksam. Das gilt auch, wenn Vorstellungen infolge von Covid19-Maßnahmen entfallen sind und die Vereinbarung unabhängig davon getroffen wurde.

  • OGH, 24.11.2022, 9 ObA 77/22x
  • OLG Wien, 29.03.2022, GZ 7 Ra 93/21d-11
  • § 1155 Abs 3 ABGB
  • § 1162b ABGB
  • § 41 TAG
  • WBl-Slg 2023/66
  • § 29 AngG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • ASG Wien, 13.01.2021, GZ 11 Cga 122/20w-7
  • § 1155 Abs 1 ABGB

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!