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Aufhebung des Entzuges der Jagdkarte: Kein Verlässlichkeitsdefizit bei Mangel an Routine

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Eine im Rahmen einer Treibjagd unter Missachtung von verkehrsüblichen Verhaltensregeln erfolgte Schussabgabe und die daraus resultierende Verletzung einer Person vermag nach dem Ablauf von zwei Jahren unbeanstandeter jagdlicher Aktivität keinen Mangel an Verlässlichkeit mehr zu begründen, wenn und weil es um ein – wenngleich auf Fahrlässigkeit beruhendes – Fehlverhalten geht, das nicht auf einem charakterlichen Mangel beruht, sondern lediglich auf ein Defizit an erforderlichem Können zurückzuführen ist.

  • § 38 Oö JagdG
  • ZVG-Slg 2014/179
  • § 42 Oö JagdG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • LVwG OÖ, 18.08.2014, LVwG-550304/5/BR/TK
  • § 28 VwGVG

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