


Lenkerkontrolle auf einem Firmenparkplatz
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 1
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 723 Wörter, Seiten 791-792
20,00 €
inkl MwSt




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Gemäß § 39 Abs 1 FSG haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht einem Kraftfahrzeuglenker den Führerschein vorläufig abzunehmen, wenn der Lenker eine Übertretung gemäß § 99 Abs 1 lit b oder c StVO begangen hat. Die Umstände der durchgeführten Lenkerkontrolle – nämlich das Betreten eines abgeschrankten Firmenparkplatzes über die Mauer – spielen dabei keine Rolle, ist es doch auch zulässig, einen Lenker bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 5 Abs 2 Z 1 StVO sogar in dessen Privatwohnung aufzusuchen und zur Durchführung einer Atemalkoholuntersuchung aufzufordern.
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- § 5 StVO
- VwG Wien, 28.05.2014, VGW-102/013/9329/2014
- § 99 StVO
- § 24 FSG
- ZVG-Slg 2014/175
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 130 B-VG
- § 39 FSG
Gemäß § 39 Abs 1 FSG haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht einem Kraftfahrzeuglenker den Führerschein vorläufig abzunehmen, wenn der Lenker eine Übertretung gemäß § 99 Abs 1 lit b oder c StVO begangen hat. Die Umstände der durchgeführten Lenkerkontrolle – nämlich das Betreten eines abgeschrankten Firmenparkplatzes über die Mauer – spielen dabei keine Rolle, ist es doch auch zulässig, einen Lenker bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 5 Abs 2 Z 1 StVO sogar in dessen Privatwohnung aufzusuchen und zur Durchführung einer Atemalkoholuntersuchung aufzufordern.
- § 5 StVO
- VwG Wien, 28.05.2014, VGW-102/013/9329/2014
- § 99 StVO
- § 24 FSG
- ZVG-Slg 2014/175
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Art 130 B-VG
- § 39 FSG