


Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 45 Abs 1 VStG bei ersatzloser Behebung des angefochtenen Bescheides in Form eines Beschlusses des VwG?
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 1
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1183 Wörter, Seiten 770-772
20,00 €
inkl MwSt




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Die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens durch das VwG hat in Beschlussform zu ergehen. Das Vergreifen in der Form [Erkenntnis statt Beschluss] steht einer Erledigung [durch den VwGH] nicht entgegen, zumal die für das Revisionsverfahren geltenden Vorschriften grundsätzlich auch auf Beschlüsse der VwG Anwendung finden.
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- Leeb, David
- Zeinhofer, Markus
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- VwGH, 30.09.2014, Ra 2014/02/0045
- § 50 VwGVG
- ZVG-Slg 2014/165
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 28 Abs 1 VwGVG
- § 45 Abs 1 VStG
- § 31 Abs 1 VwGVG
Die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens durch das VwG hat in Beschlussform zu ergehen. Das Vergreifen in der Form [Erkenntnis statt Beschluss] steht einer Erledigung [durch den VwGH] nicht entgegen, zumal die für das Revisionsverfahren geltenden Vorschriften grundsätzlich auch auf Beschlüsse der VwG Anwendung finden.
- Leeb, David
- Zeinhofer, Markus
- VwGH, 30.09.2014, Ra 2014/02/0045
- § 50 VwGVG
- ZVG-Slg 2014/165
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 28 Abs 1 VwGVG
- § 45 Abs 1 VStG
- § 31 Abs 1 VwGVG