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Leeb, David/​Zeinhofer, Markus

Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens gemäß § 45 Abs 1 VStG bei ersatzloser Behebung des angefochtenen Bescheides in Form eines Beschlusses des VwG?

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Die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens durch das VwG hat in Beschlussform zu ergehen. Das Vergreifen in der Form [Erkenntnis statt Beschluss] steht einer Erledigung [durch den VwGH] nicht entgegen, zumal die für das Revisionsverfahren geltenden Vorschriften grundsätzlich auch auf Beschlüsse der VwG Anwendung finden.

  • Leeb, David
  • Zeinhofer, Markus
  • VwGH, 30.09.2014, Ra 2014/02/0045
  • § 50 VwGVG
  • ZVG-Slg 2014/165
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 28 Abs 1 VwGVG
  • § 45 Abs 1 VStG
  • § 31 Abs 1 VwGVG

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