


Auskunfterteilung über anhängige Strafverfahren gegen natürliche Personen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1585 Wörter, Seiten 552-554
20,00 €
inkl MwSt




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Die Frage, ob ein Strafverfahren gegen eine konkrete Person anhängig ist, stellt sich tagtäglich in vielen Fällen. Im gegenständlichen Fall wurde diese Anfrage von der Staatsanwaltschaft unter Verweis auf § 26 Abs 5 DSG beantwortet, dass „ha. dazu keine der Auskunftspflicht unterliegenden Daten verwendet werden“. Dadurch sah sich der Betroffene in seinem Recht auf Rechtsbelehrung aus § 50 StPO verletzt. Einspruch und Beschwerde wurde nicht Folge gegeben.
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- Baier, Marina
- Soyer, Richard
-
- § 26 DSG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 106 StPO
- § 49 StPO
- JST-Slg 2016/62
- § 89m GOG
- OLG Wien, 23.08.2016, 17 Bs 221/16y
- § 84 GOG
- § 74 StPO
- § 50 StPO
Die Frage, ob ein Strafverfahren gegen eine konkrete Person anhängig ist, stellt sich tagtäglich in vielen Fällen. Im gegenständlichen Fall wurde diese Anfrage von der Staatsanwaltschaft unter Verweis auf § 26 Abs 5 DSG beantwortet, dass „ha. dazu keine der Auskunftspflicht unterliegenden Daten verwendet werden“. Dadurch sah sich der Betroffene in seinem Recht auf Rechtsbelehrung aus § 50 StPO verletzt. Einspruch und Beschwerde wurde nicht Folge gegeben.
- Baier, Marina
- Soyer, Richard
- § 26 DSG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 106 StPO
- § 49 StPO
- JST-Slg 2016/62
- § 89m GOG
- OLG Wien, 23.08.2016, 17 Bs 221/16y
- § 84 GOG
- § 74 StPO
- § 50 StPO