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Baier, Marina/​Soyer, Richard

Auskunfterteilung über anhängige Strafverfahren gegen natürliche Personen

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Die Frage, ob ein Strafverfahren gegen eine konkrete Person anhängig ist, stellt sich tagtäglich in vielen Fällen. Im gegenständlichen Fall wurde diese Anfrage von der Staatsanwaltschaft unter Verweis auf § 26 Abs 5 DSG beantwortet, dass „ha. dazu keine der Auskunftspflicht unterliegenden Daten verwendet werden“. Dadurch sah sich der Betroffene in seinem Recht auf Rechtsbelehrung aus § 50 StPO verletzt. Einspruch und Beschwerde wurde nicht Folge gegeben.

  • Baier, Marina
  • Soyer, Richard
  • § 26 DSG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 106 StPO
  • § 49 StPO
  • JST-Slg 2016/62
  • § 89m GOG
  • OLG Wien, 23.08.2016, 17 Bs 221/16y
  • § 84 GOG
  • § 74 StPO
  • § 50 StPO

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