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Heft 6, November 2016, Band 2016
Vorabentscheidungsersuchen des BG Linz im Zivilverfahren der Peter Schotthöfer & Florian Steiner GbR gegen Eugen Adelsmayr, C-473/15
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 2016
- Judikatur, 939 Wörter
- Seiten 564-565
- https://doi.org/10.33196/jst201606056401
20,00 €
inkl MwStIst der in Art 18 AEUV verankerte Grundsatz der Nichtdiskriminierung dahingehend auszulegen, dass für den Fall, dass ein Mitgliedstaat in seiner Rechtsordnung eine Bestimmung wie Art 16 Abs 2 Deutsches Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland verankert hat, welche ein Verbot der Auslieferung eigener Staatsangehöriger an Drittstaaten vorsieht, dies auch auf Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten anzuwenden ist, die sich im betreffenden Mitgliedstaat aufhalten?
Sind Art 19 Abs 2 sowie Art 47 Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahingehend auszulegen, dass ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Auslieferungsersuchen eines Drittstaates betreffend einen auf dem Territorium des betreffenden Mitgliedstaates aufhältigen Unionsbürger abzulehnen hat, sofern das dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegende Strafverfahren mitsamt Abwesenheitsurteil im Drittstaat nicht mit dem völkerrechtlichen Mindeststandard und den abdingbaren Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Union („ordre public“) sowie dem Grundsatz eines fairen Verfahrens vereinbar war?
Ist schließlich der in Art 50 Charta der Grundrechte der Europäischen Union bzw durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes geschützte Grundsatz des „ne bis in idem“ dahingehend auszulegen, dass für den Fall einer Erstverurteilung in einem Drittstaat und einer nachfolgenden Verfahrenseinstellung mangels tatsächlichen Grundes zur weiteren Verfolgung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Hemmnis für die weitere Verfolgung durch den Drittstaat erwächst?
Ist für den Fall der Bejahung einer der drei Fragen 1. bis 3. insbesondere Art 6 Charta der Grundrechte der Europäischen Union („Recht auf Freiheit“) dahingehend auszulegen, dass ein Unionsbürger im Falle eines Auslieferungsersuchens eines Drittstaates auch nicht in Auslieferungshaft genommen werden darf?
- Zeder, Fritz
- EuGH, C-473/15
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2016/8
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