



Überlassen von Suchtgift, Additionseffekt, Zusammenrechnung von Teilmengen, tatbestandliche Handlungseinheit, Rechtsfehler mangels Feststellungen
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 2016
- Judikatur, 664 Wörter
- Seiten 555 -556
- https://doi.org/10.33196/jst201606055501
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§ 28a Abs 1 5. Fall SMG wird beim Überlassen mehrerer, die Grenzmenge für sich allein, wohl aber in Summe überschreitenden Teilmengen nur dann verwirklicht, wenn von Vornherein die kontinuierliche Begehung und der daran geknüpfte Additionseffekt vom Willen des Angeklagten mitumfasst war. Nur dann liegt eine tatbestandliche Handlungseinheit im Sinne fortlaufender Verwirklichung vor.
Ohne Feststellung eines derartigen Täterwillens können mehrere Einzelakte jeweils nur das Vergehen nach § 27 Abs 1 8. Fall SMG begründen. Ein Rechtsfehler mangels Feststellungen liegt jedoch dennoch nicht vor, wenn eine Analyse des Urteils bei näherem Hinsehen aus Sicht des Rechtsmittelgerichts die Beurteilung zulässt, dass die Tatrichter die entscheidenden Tatsachen feststellen wollten.
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OGH, 27.10.2015, 11 Os 120/15d
- § 28a Abs 1 SMG
- JST-Slg 2016/63
- § 281 Abs 1 Z 10 StPO
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