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Raffeiner, Andreas

Strafjustiz im Dritten Reich – Eine Arbeitsskizze

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Nach 1945 war das Thema der NS-Strafjustiz kaum Forschungsgegenstand. Es gab wenige Schriften von Juristen über diesen Zeitraum, und diese hatten Erklärungen für ihr Verhalten zum Inhalt. Es dauerte bis in die 1960er-Jahre, bis man mit der Aufarbeitung der „NS-Rechtsprechung“ begann. Juristen, Historiker und Journalisten beschäftigten sich mit der Thematik. Auf diese Weise wurde über die Sondergerichte, die Gerichtsbarkeit oder den Volksgerichtshof geschrieben.

  • Raffeiner, Andreas
  • Deutschland
  • NS-Strafjustiz
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Krieg
  • VGH
  • JST 2016, 519
  • Rechtsprechung

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