


Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016 – die Regierungsvorlage
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Aktuelle Gesetzesvorhaben
- Umfang:
- 2013 Wörter, Seiten 497-499
20,00 €
inkl MwSt




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Mit 25.4.2016 wurde der ME zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016, 201/ME, in Begutachtung geschickt, mit 20.5.2016 endete die Begutachtungsfrist. Erst mit 18.10.2016 langte eine Regierungsvorlage, 1300 BlgNR 25. GP, ein. Hauptgrund für diese lange Zeitspanne zwischen Entwurf und RV dürfte die Umgestaltung der Kronzeugenregelung gewesen sein. Diese Umgestaltung ist auch der Grund, sich erneut diesen Änderungen zu widmen.
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- Tipold, Alexander
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- Diversion bei Todesfall
- Sitzungspolizei in der Rechtsmittelverhandlung
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 209a StPO
- § 198 StPO
- Kronzeugenregelung
- JST 2016, 497
- § 209b StPO
- § 30a EU-JZG
- § 59 Abs 3 StPO
- § 25a StPO
- rechtsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst
Mit 25.4.2016 wurde der ME zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016, 201/ME, in Begutachtung geschickt, mit 20.5.2016 endete die Begutachtungsfrist. Erst mit 18.10.2016 langte eine Regierungsvorlage, 1300 BlgNR 25. GP, ein. Hauptgrund für diese lange Zeitspanne zwischen Entwurf und RV dürfte die Umgestaltung der Kronzeugenregelung gewesen sein. Diese Umgestaltung ist auch der Grund, sich erneut diesen Änderungen zu widmen.
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- § 30a EU-JZG
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