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Heft 6, November 2016, Band 2016
„Furtumque non facies“ – Und du sollst nicht stehlen
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 2016
- Aufsatz, 3841 Wörter
- Seiten 540-546
- https://doi.org/10.33196/jst201606054001
20,00 €
inkl MwStIm Falle eines unbefugten Entzugs immaterieller Daten gelangen (computer-)forensische Analysemethoden unter Einhaltung der Beweisverwahrungskette zur Anwendung. Mit deren Hilfe können die (rechtswidrig) gesetzten Handlungen zeitnah nachvollzogen werden. Für das betroffene Unternehmen ist zudem wichtig, den aus dem Anlassfall entstandenen Schaden zu quantifizieren, da dies als Grundlage für die Einleitung rechtlicher Schritte fungiert. Ebenfalls sind präventive Maßnahmen unter Einbindung der Mitarbeiter zu setzen, welche das Bewusstsein hinsichtlich Daten und deren Schutz stärken.
- Müller, Shahanaz
- Arshinskiy, Mikhail
- Janhsen, Christa
- Mair, Karin
- Beweisverwahrungskette (Chain of Custody)
- JST 2016, 540
- Wirtschaftsforensik
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Legal-hold-Prozess
- Richtlinien
- Diebstahl geistigen Eigentums
- Präventivmaßnahmen
- Informationsdiebstahl
- Missbrauch von Immaterialgütern
- Immaterialgüterrechte
- data leakage
- Diebstahl von Immaterialgütern
- Immaterialgüter
- Betriebsspionage
- Computerforensik
- tone from the top
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