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Arshinskiy, Mikhail/​Janhsen, Christa/​Mair, Karin/​Müller, Shahanaz

„Furtumque non facies“ – Und du sollst nicht stehlen

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Im Falle eines unbefugten Entzugs immaterieller Daten gelangen (computer-)forensische Analysemethoden unter Einhaltung der Beweisverwahrungskette zur Anwendung. Mit deren Hilfe können die (rechtswidrig) gesetzten Handlungen zeitnah nachvollzogen werden. Für das betroffene Unternehmen ist zudem wichtig, den aus dem Anlassfall entstandenen Schaden zu quantifizieren, da dies als Grundlage für die Einleitung rechtlicher Schritte fungiert. Ebenfalls sind präventive Maßnahmen unter Einbindung der Mitarbeiter zu setzen, welche das Bewusstsein hinsichtlich Daten und deren Schutz stärken.

  • Arshinskiy, Mikhail
  • Janhsen, Christa
  • Mair, Karin
  • Müller, Shahanaz
  • Beweisverwahrungskette (Chain of Custody)
  • JST 2016, 540
  • Wirtschaftsforensik
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Legal-hold-Prozess
  • Richtlinien
  • Diebstahl geistigen Eigentums
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  • Missbrauch von Immaterialgütern
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  • Diebstahl von Immaterialgütern
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  • Betriebsspionage
  • Computerforensik
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